Unfall-Versicherung
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland etwa 8 Millionen Menschen. Alle 4 Sekunden einer. Eine Unfallversicherung ist wichtiger als Sie glauben. Eine gewisse Mindestsicherung sollte jede Person oder Familie und Kinder schon besitzen, so auch der Rat vieler Verbraucherorganisationen.
Mit einer Unfallversicherung können Sie eine wichtige Vorsorgeentscheidung treffen. Die Unfallversicherung hat den Zweck, Ihren Lebensunterhalt gerade dann zu sichern, wenn Sie durch einen Unfall vorübergehend oder gar auf Dauer empfindliche Einkommenseinbußen erleiden. Hiervon hängt nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die Ihrer Familie ab.
Wo und wann schützt die Private - Unfallversicherung:
24 Stunden rund um die Uhr.
Leistungserweiterungen wie Todfallsumme, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld,
kosmetische Operationen, usw. auf Anfrage selbstverständlich möglich!
Wo und wann schützt die Private - Unfallversicherung:
Wo passieren Unfälle?
30 % am Arbeitsplatz
29 % im Haushalt
13 % im Straßenverkehr
18 % bei Sport/Spiel u. Freizeit
20 % Urlaub
Quelle: InterRisk Vers. AG
Hier der Online-Rechner von der InterRisk Versicherung AG
Weitere Gesellschaften wie HDI-Gerling, VHV, Alte Leipziger, Haftpflichtkasse Darmstadt, Ammerländer, Janitos (Gothaer) etc. auf Anfrage!
Ausgeschlossen sind nach AUB 94 z.B. - Unfälle infolge von
Bewusstseinsstörungen (z.B. Trunkenheit). - Vorsätzliche Selbstbeschädigung und
Selbstmord. - Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse oder bei aktiver Beteiligung an inneren Unruhen. - Infektionen und Vergiftungen, usw..
Weiterhin gibt es die AUB 99 nach den
(GDV) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen
Bedingungen. Leistungserweitungen einzelner Versicherungsgesellschaften können
z.B. Unfälle unter 1.3 Promille eingeschlossen haben.
Überprüfen Sie welche Bedingungen für Ihrem
Vertrag zugrunde liegen !
Ein Beispiel: Herr B. ist mit € 102.258,- für den Invaliditätsfall versichert. Bei einem Verkehrsunfall verletzt er sich den rechten Fuß so schwer, dass er im Fußgelenk amputiert werden muss. Außerdem bleibt eine Behinderung der rechten Hand von 40 Prozent.
- für den rechten Fuß 40 % = € 40.904,-
- für die rechte Hand 40% von 55% = 22% = € 22.496,-
- insgesamt also 62% = € 63.400,- Entschädigungssumme
Gegen einen kleinen Mehrbetrag bei Einschluss einer Progressionsstaffel würden sich die Entschädigung entsprechend erhöhen. (z.B. 225%, 300%, 350% oder 500% Staffel. Die Tarife sind bei Erwachsenen in zwei Risikogruppen unterteilt (A + B), daneben gibt es einen Kinder- und Jugendtarif.
Für Kinder ist eine Private-Unfallversicherung besonders wichtig. Mit ihr kann beispielsweise eine spezielle Ausbildung finanziert werden.
Denken Sie daran, Sie können nur sich eine bestimmte Zeit finanziell, psychisch und physisch um Ihr Kind kümmern. Wer kümmert sich im Alter um Ihr verunglücktes Kind ?
Weiter zusätzliche Risikoabsicherungen:
Für Erwachsene: Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung
Für Kinder: Kinderinvaliditätsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung), Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung
Eine Kinderinvaliditätsversicherung (bei Erwachsenen, Berufsunfähigkeitsversicherung genannt) zahlt, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen dauerhaften Schaden erleidet. Das passiert zwar nicht so oft, aber wer weiß das schon vorher! Die Beiträge richten sich unter anderem nach der Versicherungssummen. Die Absicherung einer monatlichen Rente von 1.000 Euro oder einer einmaligen Kapitalsumme betragen ca. 100 bis 400 € im Jahr. Je nachdem, ab wann der Versicherer gemäß den Versicherungsbedingen ab 25% oder 50% des Behinderungsrades zahlen soll.
Eltern, denen eine Invaliditätsversicherung zu teuer ist, sollten mindestens eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließen. Diese sichert die Folgen eines Unfalls ab - allerdings nicht die einer Krankheit.
Familien mit Kindern sollten noch weitere Risiken absichern. Wenn etwa ein Elternteil stirbt (z.B. besonders der Hauptverdiener), drohen den Hinterbliebenen schwere finanzielle Einbußen. Besonders riskant wird es für Familien und Betriebe, die gerade ein Darlehen aufgenommen haben, um z.B. ihr Eigenheim zu finanzieren etc.. Daher muss zumindest der Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschließen.
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