Die Förder-Rente! (auch Riester-Rente genannt)
Als Verbraucher sollten Sie sich mehrere Vergleichsangebote erstellen lassen.
Nur wer mehrere Vergleichsangebote vorliegen hat, hat somit eine besser und individuellere Verbraucherberatung bekommen.
Warum die neue Förder-Rente? Tipp: Eine Kombination aus Förder-Rente und vermögenswirksamen Leistungen (VL - € 480) siehe Bausparen
Heute erhält der Durchschnitts - Rentner nach 45 Versicherungsjahren nur ca. € 1.029,- im Monat. Und wer nicht die 45 Versicherungsjahre und/oder weniger als der Durchschnitt verdient hat, wird eine noch größere Versorgungslücke im Alter haben als oben im Diagramm. Durch die Kürzungen (ab 2002) in der Sozialreform, ist eine zusätzliche Versorgungslücke entstanden, die durch die neue Förderrente zu schließen gilt. *Riester-Quote: Durchschnittsverdiener, Ersatzquote Nettoeinkommen
Ziel der neuen Förder-Rente ist mehr
Eigenverantwortung und Eigeninitiative durch
eine eigene zusätzliche
Vorsorge zu fördern. Weiterhin soll die Förder-Rente die neue
Versorgungslücke schließen helfen.
Die Förderung erhalten die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bezieher von Lohnersatzleistungen einschl. der Berechtigten zur
Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und
Vermögen ruht
nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
Wehr- und Zivildienstleistende
Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
Beamte und Angestellte im öffentlichen
Dienst
Übrigens: Wenn ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn der Partner die Mindestbeiträge entrichtet.
Nicht gefördert werden:
Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zu Rentenversicherung nicht aufstocken
Es ist vorgesehen, die Reformmaßnahmen insgesamt - und damit auch die Förderung - mit gleicher Wirkung auf die Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst zu übertragen.
Um eine möglichst große Verbrauchersicherheit zu gewähren, müssen die Produkte der neuen Förderrente eine amtliche Zertifizierungsurkunde aufweisen.
Einbeziehung von Wohnungsbau: Tipp
siehe auch Bausparen
Als Anleger in der Förder-Rente können Sie zwischen Euro 10.000,- bis 50.000,- für die selbstgenutzte Immobilie aus dem Vorsorgekonto, für die Finanzierung des Eigenheimes entnehmen. Der Betrag muss aber in monatlichen gleichmäßigen Raten bis zum 65. Lebensjahr wieder auf dem Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch: www.bms.bund.de/de/neuerente/frame.asp
www.bfa-berlin.de
Broschüre: "Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn"
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 11017 Berlin
Weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge ist
eine betriebliche Direktversicherung über ein Versicherungsunternehmen. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer können künftig
in den Fällen,
in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf
betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, einer
Direktversicherung verlangen.
Fazit: Welche Vorsorgeanlageform für Sie die bestmöglichste ist, läßt
sich erst
nach einer genauen
Bestands- und Vermögensanalyse erstellen.
Stand: 2006
Siehe auch Homepage: Rürup-Rente, Altersvorsorge, Bausparen,
Aktien-Fonds und Ausbildungs-Vorsorge.
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