Die Förder-Rente! (auch Riester-Rente genannt)

Warum die neue Förder-Rente? Tipp: Eine Kombination aus Förder-Rente und vermögenswirksamen Leistungen (VL - € 480) siehe Bausparen 

Heute erhält der Durchschnitts - Rentner nach 45 Versicherungsjahren nur ca. € 1.029,- im Monat. Und wer nicht die 45 Versicherungsjahre und/oder weniger als der Durchschnitt verdient hat, wird eine noch größere Versorgungslücke im Alter haben als oben im Diagramm. Durch die Kürzungen (ab 2002) in der Sozialreform, ist eine zusätzliche Versorgungslücke entstanden, die durch die neue Förderrente zu schließen gilt. *Riester-Quote: Durchschnittsverdiener, Ersatzquote Nettoeinkommen

Ziel der neuen Förder-Rente ist mehr Eigenverantwortung und Eigeninitiative durch
eine eigene zusätzliche Vorsorge zu fördern. Weiterhin soll die Förder-Rente die neue Versorgungslücke schließen helfen. 

Die Förderung erhalten die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Übrigens: Wenn ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn der Partner die Mindestbeiträge entrichtet.

Nicht gefördert werden:

Es ist vorgesehen, die Reformmaßnahmen insgesamt - und damit auch die Förderung - mit gleicher Wirkung auf die Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst zu übertragen.

Um eine möglichst große Verbrauchersicherheit zu gewähren, müssen die Produkte der neuen Förderrente eine amtliche Zertifizierungsurkunde aufweisen.



Einbeziehung von Wohnungsbau: Tipp siehe auch Bausparen

Als Anleger in der Förder-Rente können Sie zwischen Euro 10.000,- bis 50.000,- für die selbstgenutzte Immobilie aus dem Vorsorgekonto, für die Finanzierung des Eigenheimes entnehmen. Der Betrag muss aber in monatlichen gleichmäßigen Raten bis zum 65. Lebensjahr wieder auf dem Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie auch: www.bms.bund.de/de/neuerente/frame.asp
                                                                       www.bfa-berlin.de

Broschüre: "Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn"
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, 11017 Berlin

Weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge ist eine betriebliche Direktversicherung über ein Versicherungsunternehmen. Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer können künftig in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, einer Direktversicherung verlangen.

Fazit: Welche Vorsorgeanlageform für Sie die bestmöglichste ist, läßt sich erst
            nach einer genauen Bestands- und Vermögensanalyse erstellen.

Stand: 2006
 


Siehe auch Homepage: Rürup-Rente, AltersvorsorgeBausparen, Aktien-Fonds  und Ausbildungs-Vorsorge.

Angebotsanforderung bitte per übliche Kontaktaufnahme oder  E-Mail.

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