Berufsunfähigkeit
Zum 01.01.2001 trat die neue zweistufige Erwerbsminderungsrente in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeit ist ein viel zu hoch unterschätztes Risiko ! Und was dann ?
Ursachen der Berufsunfähigkeit: Herz- Kreislauf-, Magen-, Darm-, Leber, Atmungssystems-, Geschwulst- u. Knochenerkrankungen um nur einige zu nennen.
Ihr Auto ist z.B. Vollkasko versichert und Ihr Körper, Ihr größtes Kapital ist vielleicht unterversorgt ? Denn wer plötzlich durch Krankheit oder Unfall seinen eigenen Lebensunterhalt und die der Familie selbst nicht mehr verdienen kann, reichen im allgemeinen die Sozialversicherungen nicht ausreichend aus, wenn überhaupt eine Eintrittspflicht derer besteht (z.B. Freizeit etc.) oder wer wegen einer schweren Krankheit plötzlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei der gesetzlichen Rente entstehen zum Teil große Versorgungslücken, wenn man vorzeitig in Ruhestand gehen muß.
Sparmaßnahmen durch den Staat.
Der erste Teil der Rentenreform ist beschlossen. Zum 01.01.2001 trat die neue zweistufige Erwerbsminderungsrente in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Welcher Personenkreis ist nun von dieser Regelung betroffen ? Alle Versicherten, die am 01. Januar 1961 oder später geboren sind. Wer erhält wann wie viel Rente ? Die volle Rente, maximal in Höhe von 55 % des letzten Nettoeinkommens, erhält nur, wer weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, eine halbe Rente, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Auch die Versicherten, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, müssen Kürzungen hinnehmen. Mit den Voraussetzungen der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese ist geringer als die bisherige Berufsunfähigkeitsrente. Auch die bisherige Rente wird wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um Abschläge von bis zu 10,8 % gekürzt.
Als Konsequenz wird durch diesen Beschluss die Versorgungslücke für alle Versicherte größer.
Diese kann nur durch private Produkte abgedeckt werden.
Beispiel:
Könnten Sie sich Ernsthaft vorstellen mit dem genannten
Erwerbsminderungsrenten über die Runden zu kommen.
- Unterhalt für die Wohnung oder Haus
- Urlaub/Freizeit/Hobby
- PKW
- Familie/Kinder
- Essen/Bekleidung
- usw.
Vom Bruttoeinkommen € 2.045,17 bleiben bei einer teilweisen
Erwerbsminderung nur ca. 17% = € 347,68
übrig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung ca. 34%
= € 695,36 übrig.
Überlegen Sie sich deshalb genau, wie
hoch Ihre Grundabsicherung schon sein
sollte.
Ursachen der Berufsunfähigkeit können sein: z.B. Quelle eigene Erhebung AL
| 1. Herz- und Kreislauferkrankungen | 25 % |
| 2. Wirbelsäulen- /Knochenerkrankungen, Rheuma | 23 % |
| 3. Gemüts- und Nervenerkrankungen | 15 % |
| 4. Tumor- und Bluterkrankungen | 14 % |
| 5. Unfälle | 9 % |
| 6. sonstige Krankheiten | 6 % |
| 7. Stoffwechselerkrankungen / Verdauungsorgane | 5 % |
| 8. Atmungsorganerkrankungen | 3 % |
Ihre Arbeitskraft ist Ihr höchstes Kapital !
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Haben Sie schon einmal darüber
nachgedacht, wie Sie finanziell über die Runden kommen, wenn Sie aus
gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten ?
Einige bekommen wenig: Arbeitnehmer
...einige bekommen nichts: Selbständige und Berufsanfänger Das heißt, Sie stehen unter Umständen von heute auf morgen mittellos dar. Bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. Kein schöner Gedanke. |
Deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Schutz gegen den sozialen Abstieg: Ob Unfall oder schwere Krankheit – jedes Jahr müssen fast 300 000 Arbeitnehmer ihren Beruf vorzeitig aufgeben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und damit die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig:
1. vom Eintrittsalter (je jünger desto günstiger)
2. von der Rentenhöhe
3. vom Berufsrisiko
4. von der Laufzeit der Versicherung
weitere Informationen können Sie zu diesem Thema auch im Internet finden: z.B.
ZDF WISO - Focus etc.
Tipp: Beantworten Sie stets die Gesundheitsfragen im
Antrag genauestens, damit Sie keinen finanziellen Schaden im Leistungsfall
erhalten. Als Höhe zur Absicherung sollte als Gesamtsumme vom
letzten Nettogehalt ausgegangen werden. Auch das Inflationsrisiko ist zu
bedenken.
Veränderungen für Arbeitnehmer seit dem 01.01.2001 !
Das Versorgungsniveau der gesetzl. Rente noch weiter ab (siehe untenstehende Tabelle).

Bruttoeinkommen € 2.045,17. Danach
bleiben bei einer teilweisen (1/2)Erwerbsminderung nur ca. 17% = €
347,68
übrig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung nur ca. 34%
= € 695,36 übrig.
(1 € = 1,95583 DM)
* Berechnet auf Basis einer Faustformel der
Rentenversicherungsträger für Bruttoeinkommen bis max. zur
Beitragsbemessungsgrenze. **Quelle Gesundheit 10.03.2001 S. 28
Weitere Auskunft erhalten Sie auch von der
Bundesversicherungsanstalt (BfA) in 10704 Berlin über die nach der neuen
Rentenreform veränderten gesetzlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente.
Oder auch unter www.klipp-und-klar.de
bzw. 0800-3399399.
Angebotsanforderung bitte per übliche Kontaktaufnahme
oder E-Mail.